Rechtssystem
Ein Sammelsurium aus den Rechtsnormen der Kolonialmächte
Kanadas Rechtssystem beruht zum großen Teil auf dem Common Law. Es berücksichtigt die sich verändernden gesellschaftlichen Gegebenheiten. Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Gericht und die letzte Instanz.
Die neun Mitglieder werden auf Vorschlag des Premierministers und des Justizministers vom Generalgouverneur ernannt. Die Bundesregierung ernennt auch Richter der Obersten Gerichte der Provinzen und Territorien. Die Besetzung von Richterämtern auf unteren Stufen fällt in die Zuständigkeit der Provinz- und Territorialregierungen.
Das Rechtssystems Kanadas beruht im Privatrecht, im öffentlichen Recht und im Strafrecht größtenteils auf dem englischen Common Law, das ebenso wie das politische Oberhaupt, die Queen, und das Wahlsystem ein Erbe der britischen Kolonialzeit ist. In Québec findet hingegen als Folge der ehemaligen Zugehörigkeit zu Frankreich im Bereich des Privatrechts ein auf das römische Recht zurückgehendes Zivilrecht Anwendung.
Das Strafgesetz kommt im Rechtssystem Kanadas von ganz oben
Sowohl Common Law als auch franko-römisches Zivilrecht sind aber im kanadischen Rechtssystem im Rang der kanadischen Verfassung nachstehendes Recht. Die Verabschiedung von Strafrechten untersteht der alleinigen Gesetzgebungskompetenz der Regierung, eine Situation die im Kontrast zu den Verhältnissen in den Vereinigten Staaten steht. Dieser Umstand ist bemerkenswert, da die kanadischen Provinzen im Vergleich zu den amerikanischen Bundesstaaten sonst mehr Kompetenzen garantiert bekommen. Das bedeutet zusammenfassend, dass Kanada innerhalb seines Rechtssystems ein Strafgesetz ausgearbeitet hat, welches im Land überall dieselbe Gültigkeit besitzt.
Bei geringeren, nicht schwerwiegenden Verbrechen können die Provinzen jedoch selbst administrative Maßnahmen ergreifen. Die Verwaltung der Justiz- und Strafsachen fallen im kanadischen Rechtssystem in den Zuständigkeitsbereich der Provinzen und die Durchsetzung geschieht unter Nutzung der provinzialen und kommunalen Polizeikräfte.
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